Urlaubszeit - Tollwutimpfung bei Grenzübertritt!
Immer wieder hören wir in unserer Praxis diese Frage.
Dazu muss man wissen, dass wir in unserer Praxis neben der Schulmedizin auch Homöopathie anbieten und viele Tierbesitzer leider mit Homöopathie eine impfkritische Praxisphilosophie assoziieren oder sogar der Meinung sind, dass wir Impfungen generell ablehnen. (Dazu bald ein eigener Blogartikel)
Die Tollwutimpfung gilt unter Tierbesitzern als besonders belastend und wird deshalb auch besonders gefürchtet und besonders spät oder eben überhaupt nicht durchgeführt.
Das führt manchmal soweit, dass wir immer wieder mit offenen oder versteckten Anfragen konfrontiert werden, die Tollwutimpfung nur im Impfpass zu bestätigen aber nicht wirklich zu impfen, damit dem gemeinsamen Urlaub mit dem Hund nichts mehr im Wege steht.
Jedem muss klar sein, dass eine Fake-Impfung Dokumentenfälschung mit möglichen gravierenden berufsrechtlichen Konsequenzen und im schlimmsten Fall schwere Körperverletzung mit Todesfolgen bedeuten kann.
Wie sieht die Faktenlage zu diesem Thema aber wirklich aus?
Tatsache ist, dass Österreich seit 2008 als tollwutfrei gilt. die letzte tödliche Erkrankung bei einem Menschen, die im Inland erworben wurde, ereignete sich 1979 nach einem Fuchsbiss; 2004 verstarb ein 23-jähriger Mann, nachdem er in Marokko von einem Hund gebissen worden war, wenige Wochen nach der Rückkehr nach Österreich.
In Österreich gibt es derzeit tatsächlich keine gesetzliche Impfpflicht gegen Tollwut bei Hunden und Katzen.
Weltweit sterben jährlich aber immer noch ungefähr 60.000 Menschen an Tollwut, davon fast die Hälfte Kinder, die von tollwütigen Hunden gebissen werden. Der Großteil davon passiert in Afrika und in den Ländern des nahen und fernen Ostens.
Es gibt und gab in den letzten Jahren aber auch in Mitteleuropa immer wieder lokale Ausbrüche der Tollwut in der Fuchspopulation, die aber schnell durch die orale Impfung mit Ködern eliminiert worden sind. (Norditalien; Slovenien)
In Rumänien grassiert in der Fuchspopulation derzeit immer noch die Tollwut, was die Importe von Hunden aus rumänischen Tierheimen nicht unbedenklich erscheinen lässt.
Die Tollwutimpfung wird beim Hund tatsächlich erst relativ spät mit 12 bis 16 Wochen durchgeführt; dies hat aber nichts damit zu tun, dass sie besonders belastend ist, sondern weil bis zu diesem Zeitpunkt mütterliche Antikörper eine Impfung neutralisieren würden und damit unwirksam machen würden. Ab diesem Alter wird die Tollwutimpfung, die ein sogenannter Totimpfstoff ist, sehr gut vertragen. Der schlechte Ruf der Tollwutimpfung stammt wahrscheinlich daher, dass die Tollwuterkrankung als eine gefährliche, schmerzhafte und immer noch tödliche Erkrankung bekannt ist.
Ein zweiter Grund könnte sein, dass die Tollwutimpfung beim Menschen früher sehr häufig schlecht vertragen wurde. Ich erinnere mich an Fieber und lokale Entzündungsreaktionen bei einigen meiner Studentenkollegen nach einer Tollwutimpfaktion auf der Veterinärmedizinischen Universität in Wien vor 30 Jahren. Inzwischen ist die Tollwutimpfung beim Menschen aber sehr gut verträglich und kann beruflich exponierten Personen, wie Jägern oder Tierärzten ohne Bedenken empfohlen werden.
Warum macht es also Sinn Hunde in Österreich gegen Tollwut impfen zu lassen.
Die Tollwutimpfung unterscheidet sich von den anderen Impfungen dadurch, dass sie nicht nur den Hund vor einer 100 Prozent tödlichen Erkrankung schützt, sondern vor allem verhindert, dass diese nicht auf einen Menschen oder ein anderes Tier übertragen werden kann.
Tollwutimpfung ist also Tierschutz und Menschenschutz.
Es gibt also 2 Gründe, warum Hunde, Katzen und Frettchen gegen Tollwut geimpft werden sollen.
- Grenzübertritt: Es betrifft also alle Tiere, die über die Grenze ins Ausland verbracht werden, sei es im Urlaub, Ausstellungen oder auch nur für einen Wochenendausflug nach Südtirol oder Bayern. Legal ist man nur unterwegs, wenn im Europäischen Impfpass eine gültige Tollwutimpfung eingetragen ist.
- Beißvorfall: Grundsätzlich gilt, dass nach einem Biss durch einen Hund oder eine Katze, der Besitzer nachweisen muss, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Es ist gesetzlich geregelt, dass der Hund, der gebissen hat, 2x im Abstand von 10 Tagen einem Tierarzt zur Untersuchung auf Tollwutsymptome vorgeführt werden muss und in dieser Zeit so gehalten werden muss, dass er nicht entläuft. Stirbt der Hund in dieser Zeit, muss das Gehirn in einer autorisierten Untersuchungsanstalt auf Tollwut untersucht werden.
Diese zweiteilige Untersuchung kann entfallen, wenn ein Tierarzt bestätigt, dass laut Impfpass ein gültiger Tollwutschutz besteht.
Wenn keine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann, geht der Gesetzgeber davon aus, dass durch diesen Biss grundsätzlich Tollwut übertragen wird und dem Gebissenem wird vom Arzt nahegelegt, dass er eine sogenannte „postexponentielle“ Impfung durchführen lassen sollte. Es liegt auf der Hand, dass dies zivilrechtliche Konsequenzen mit Schmerzensgeldforderungen etc. für den Hundehalter zur Folge hat.
Hundebesitzer, die ihren Hund nicht impfen lassen, sind sich häufig dieser Konsequenzen nicht bewusst und sind im Fall des Falles überrascht, in welche ungute Situation sie sich und vor allem die Gebissene Person gebracht haben.
Eine Bissverletzung kann grundsätzlich bei keinem Hund ausgeschlossen werden.
Deshalb ist es auch für Hunde, die nie ins Ausland fahren, wichtig, gegen Tollwut geimpft zu werden.
Nach der Grundimmunisierung, die aus 2 Impfungen im Abstand von 1 Jahr besteht, genügt bei der Tollwutimpfung bei den meisten Impfstoffen eine Auffrischung erst nach 3 Jahren.
Bei einem Grenzübertritt muss die Impfung aber mindestens 3 Wochen alt sein.
Eine Bestimmung des sogenannten Antikörpertiters ist zwar bei einigen Ländern gefordert (zB. Serbien) aber es ersetzt nicht die Impfung.